Förderung für den Badumbau im Überblick
Ein barrierefreier Badumbau muss nicht teuer sein. Mehrere Töpfe helfen bei der Finanzierung, allen voran der Pflegekassen-Zuschuss. Hier sehen Sie, was es gibt, wer Anspruch hat und wie sich Förderungen kombinieren lassen.
Die Fördermöglichkeiten
| Förderung | Höhe | Wichtigste Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflegekassen-Zuschuss | bis 4.180 € pro Person | Ab Pflegegrad 1, als Zuschuss (keine Rückzahlung), für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. |
| KfW altersgerecht umbauen | zinsgünstiger Kredit | KfW-Kredit 159 für Barrierereduzierung. Konditionen und Zuschussvarianten können sich ändern. |
| Regionale Programme | je nach Bundesland | Manche Länder und Kommunen fördern altersgerechtes Wohnen zusätzlich. |
| Steuerliche Absetzung | Handwerkerleistungen | Lohnkosten für Handwerker sind teils steuerlich absetzbar, wenn keine andere Förderung greift. |
Übersicht ohne Gewähr. Höhe und Voraussetzungen der Programme können sich ändern. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 2026.
Pflegekassen-Zuschuss: der wichtigste Topf
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro pro Person als echten Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Leben zwei anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, sind bis zu 16.720 Euro möglich. Alle Details im Ratgeber Pflegekassen-Zuschuss.
KfW: zinsgünstig finanzieren
Die KfW fördert Barrierereduzierung über zinsgünstige Kredite (Programm 159). Das lässt sich teils mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren. Die Konditionen ändern sich gelegentlich, prüfen Sie den aktuellen Stand bei der KfW.
Regionale Programme und Steuer
Manche Bundesländer und Kommunen fördern altersgerechtes Wohnen zusätzlich. Und: Handwerkerleistungen lassen sich teilweise von der Steuer absetzen, wenn für diese Kosten keine andere Förderung genutzt wird.
So sichern Sie sich die Förderung
- Pflegegrad prüfen, falls nötig beantragen (der Fachbetrieb hilft).
- Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb einholen.
- Antrag vor Baubeginn stellen und Bewilligung abwarten.
- Erst nach der Zusage mit dem Umbau beginnen.
Förderung Badumbau: gut zu wissen
Welche Förderungen gibt es für den Badumbau?
Die wichtigste ist der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person ab Pflegegrad 1. Dazu kommen Förderprogramme der KfW für altersgerechtes Umbauen, regionale Programme einzelner Länder und Kommunen sowie die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Teilweise ja. Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Programme lassen sich unter Umständen kombinieren, die steuerliche Absetzung greift meist nur für nicht anderweitig geförderte Kosten. Die genauen Regeln können sich ändern, der Fachbetrieb und Ihre Pflegekasse beraten dazu.
Bekomme ich Förderung ohne Pflegegrad?
Der Pflegekassen-Zuschuss setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus. Ohne Pflegegrad kommen KfW-Programme oder die steuerliche Absetzung in Frage. Der vermittelte Fachbetrieb hilft kostenlos beim Antrag auf einen Pflegegrad.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Den Antrag auf den Pflegekassen-Zuschuss und auf KfW-Förderung sollten Sie vor Beginn der Bauarbeiten stellen. Wird zuerst gebaut, kann der Anspruch verfallen.
Wer hilft mir beim Förderantrag?
Der über Badumbauheld vermittelte Fachbetrieb erstellt den Kostenvoranschlag und übernimmt auf Wunsch den kompletten Antrag samt Kommunikation mit der Pflegekasse. Für Sie kostenlos.
Holen Sie das Maximum aus der Förderung
Stellen Sie Ihre kostenlose Anfrage. Der Fachbetrieb prüft Ihren Anspruch und übernimmt auf Wunsch den Antrag.