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Badewanne mit Tür: Was die Pflegekasse zahlt
Ja, die Pflegekasse kann sich an einer Badewanne mit Tür beteiligen. Ab Pflegegrad 1 zahlt sie auf Antrag bis zu 4.180 Euro pro Person als Zuschuss, wenn die Maßnahme das selbstständige Wohnen erleichtert. Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor dem Einbau stellen und den Bescheid abwarten.
Zahlt die Pflegekasse eine Badewanne mit Tür?
Das Gesetz kennt dafür die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Sie sollen die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Eine Wannentür, die das Übersteigen des Rands ersetzt, passt in diesen Rahmen. Entscheiden muss die Kasse trotzdem im Einzelfall, deshalb gilt: erst fragen, dann bauen.
Das gilt sowohl für das Nachrüsten einer Tür in die vorhandene Wanne als auch für eine neue Wanne mit Tür. Was beides kostet und wie es sich unterscheidet, steht auf der Seite Badewanne mit Tür.
Die Voraussetzungen
- Ein anerkannter Pflegegrad, mindestens Pflegegrad 1.
- Die Maßnahme erleichtert die Pflege oder das selbstständige Wohnen.
- Ein Antrag bei der Pflegekasse, gestellt vor Beginn der Arbeiten.
- Mindestens ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs.
Fehlt noch der Pflegegrad, hilft der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Das ist eine Obergrenze und kein fester Betrag: Kostet der Einbau weniger, zahlt sie höchstens diese Kosten. Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einer Wohnung, kann der Zuschuss insgesamt höchstens 16.720 Euro bei vier Personen betragen. Diese Beträge nennen das Gesundheitsministerium und das Gesetz.
Zur Einordnung: Für die Badewanne mit Tür nennen wir auf der Seite Was kostet ein Badumbau? Richtwerte zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Bei einer nachgerüsteten Tür kann der Zuschuss daher einen großen Teil der Kosten decken. Alles zum Betrag finden Sie unter Pflegekassen-Zuschuss.
Der Antrag Schritt für Schritt
- Pflegegrad prüfen. Haben Sie noch keinen, beantragen Sie ihn zuerst bei Ihrer Pflegekasse.
- Kostenvoranschlag einholen. Der Fachbetrieb erstellt ihn und beschreibt die Maßnahme.
- Antrag stellen. Schicken Sie Antrag, Kostenvoranschlag und eine kurze Begründung an die Pflegekasse.
- Bescheid abwarten. Beginnen Sie erst, wenn die Bewilligung schriftlich vorliegt.
- Umbau ausführen lassen und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen.
Der vermittelte Fachbetrieb erstellt den Kostenvoranschlag und unterstützt Sie auf Wunsch bei den Unterlagen. Den Antrag stellen Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse.
Was tun bei einer Ablehnung?
Lehnt die Pflegekasse ab, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat. Sie beginnt nach der Bekanntgabe des Bescheids, und seit dem 1. Januar 2025 gilt ein Bescheid am vierten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Es genügt zunächst ein kurzes Schreiben, dass Sie widersprechen. Die Begründung reichen Sie später nach. Der Widerspruch muss vor Fristende bei der Kasse eingehen. Führt er nicht zum Erfolg, bleibt der Weg zum Sozialgericht.
Eine kostenlose Beratung zu solchen Fragen bieten Pflegestützpunkte, mehr dazu im Artikel Pflegestützpunkte im Rhein-Main-Gebiet.
Was Sie vor dem Antrag klären sollten
Fragen Sie bei der Pflegekasse nach, welche Unterlagen sie für den Antrag verlangt. Manche Kassen haben ein eigenes Formular, andere genügt ein formloses Schreiben. Das Wichtigste ist, dass aus dem Kostenvoranschlag klar hervorgeht, was eingebaut wird und warum. Schreiben Sie in Ihrer Begründung in eigenen Worten, welche Schwierigkeit Sie beim Einstieg in die Wanne haben. Das macht es der Kasse leichter, die Maßnahme einzuordnen.
Rechnen Sie außerdem damit, dass die Bearbeitung etwas dauert. Planen Sie den Umbau deshalb nicht zu knapp. Wer den Bescheid in Ruhe abwartet, vermeidet den häufigsten Fehler: den Beginn der Arbeiten vor der Bewilligung.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Wannentür oder lieber der Umbau zur Dusche die bessere Wahl ist, hilft der Vergleich im Artikel Einstiegshilfe für die Badewanne.
Was der Zuschuss nicht abdeckt
Der Zuschuss gilt für die bauliche Maßnahme selbst. Übersteigen die Kosten die Obergrenze, zahlen Sie die Differenz. Auch Wünsche, die über den Zweck hinausgehen, etwa besonders hochwertige Ausstattung, trägt die Kasse nicht automatisch. Besprechen Sie deshalb schon beim Angebot, was zur Maßnahme gehört und was Zusatzwunsch ist.
Wenn mehrere Personen im Haushalt Anspruch haben
Leben zwei Pflegebedürftige zusammen, etwa ein Ehepaar, hat jede Person einen eigenen Anspruch, zusammen also bis zu 8.360 Euro. Insgesamt begrenzt der Gesetzgeber die Summe bei gemeinsamer Maßnahme auf 16.720 Euro, das entspricht vier Personen. Für eine einzelne Wannentür bleibt das meist unerheblich, weil sie diese Grenze nicht erreicht. Interessant wird es bei größeren Umbauten, etwa wenn Wanne, Boden und Zugang zusammen angepasst werden.
Fragen Sie im Zweifel bei der Pflegekasse nach, wie sie Ihren Fall rechnet. Jede Kasse prüft für ihre Versicherten, und nicht jeder Anspruch wird gleich behandelt.
Stand Oktober 2026. Dies ist keine Rechtsberatung. Beträge und Regeln können sich ändern. Quellen: § 40 Abs. 4 SGB XI (gesetze-im-internet.de), Bundesgesundheitsministerium, Verbraucherzentrale.
Badewanne mit Tür und Pflegekasse: gut zu wissen
Zahlt die Pflegekasse eine Badewanne mit Tür?
Die Pflegekasse kann den Einbau einer Wannentür oder einer Wanne mit Tür als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschussen, ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 Euro pro Person. Ob sie die Maßnahme im Einzelfall anerkennt, entscheidet die Kasse nach Antrag.
Wie hoch ist der Zuschuss für die Wannentür?
Bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme. Die Obergrenze gilt für die Maßnahme, nicht für die Rechnungssumme: Kostet der Einbau weniger, zahlt die Kasse höchstens diese Kosten. Der Fachbetrieb nennt Ihnen den Preis vorab.
Bekommen wir den Betrag doppelt, wenn zwei Personen im Haushalt Pflegegrad haben?
Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.180 Euro betragen, also insgesamt höchstens 16.720 Euro bei vier Personen. Bei zwei Personen sind es bis zu 8.360 Euro. Das gilt für gemeinsame Maßnahmen. Jede Person muss ihren Anspruch haben.
Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?
Ja. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten und warten Sie, bis der schriftliche Bescheid vorliegt. Wer vorher umbaut, riskiert, dass die Kasse den Zuschuss ablehnt und Sie alles selbst zahlen.
Was tun, wenn die Pflegekasse ablehnt?
Legen Sie Widerspruch ein. Dafür haben Sie einen Monat Zeit, schriftlich, und die Begründung können Sie nachreichen. Der Widerspruch muss vor Fristende bei der Kasse eingehen. Eine Pflegeberatung kann Sie dabei unterstützen.
Zuschuss prüfen, bevor der Umbau beginnt
Stellen Sie Ihre kostenlose Anfrage. Der Fachbetrieb erstellt den Kostenvoranschlag, den die Pflegekasse für den Antrag verlangt.