Altersgerechter Badumbau in der Mietwohnung
Auch zur Miete lässt sich das Bad sicher und barrierefrei machen. Entscheidend sind die Zustimmung der Vermieterin, eine klare Absprache zum Rückbau und die richtige Förderung. So gehen Sie vor.
Ihre Rechte als Mieter
Bauliche Veränderungen an der Mietsache brauchen die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Besteht ein berechtigtes Interesse, etwa wegen Alter, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, haben Mieter nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der Regel einen Anspruch auf angemessene barrierefreie Anpassungen. Die Vermieterin darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Dies ist keine Rechtsberatung, im Zweifel hilft ein Mieterverein.
So holen Sie die Zustimmung ein
- Sprechen Sie früh mit der Vermieterin und schildern Sie den Bedarf.
- Legen Sie ein konkretes Angebot eines Fachbetriebs vor.
- Klären Sie schriftlich, ob beim Auszug ein Rückbau nötig ist.
- Betonen Sie den Wertgewinn, etwa durch eine moderne bodengleiche Dusche.
Förderung gilt auch zur Miete
Der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person ab Pflegegrad 1 ist nicht an Eigentum gebunden. Mieter können ihn ebenso erhalten, sofern die Vermieterin der Maßnahme zustimmt. Mehr dazu unter Pflegekassen-Zuschuss und im Überblick Förderung für den Badumbau.
Welche Umbauten sich besonders eignen
In Mietwohnungen sind Maßnahmen beliebt, die viel Sicherheit bringen und sich bei Bedarf rückbauen lassen, zum Beispiel der Tausch von Wanne zu Dusche, Haltegriffe oder eine Badewanne mit Tür. Was in Ihrem Bad möglich ist, klärt der Fachbetrieb vor Ort.
Badumbau zur Miete: gut zu wissen
Darf ich als Mieter das Bad barrierefrei umbauen?
Grundsätzlich ja. Bei baulichen Veränderungen brauchen Sie die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Besteht ein berechtigtes Interesse, etwa wegen einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, haben Mieter nach dem BGB einen Anspruch auf angemessene barrierefreie Anpassungen. Das ist keine Rechtsberatung.
Bekomme ich den Pflegekassen-Zuschuss auch zur Miete?
In vielen Fällen ja. Der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person ab Pflegegrad 1 gilt unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Wichtig ist die Zustimmung der Vermieterin zur Maßnahme.
Muss ich beim Auszug alles zurückbauen?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Oft wird ein Rückbau vereinbart, manchmal verzichtet die Vermieterin darauf, weil ein modernes barrierefreies Bad den Wert der Wohnung erhöht. Halten Sie die Absprache am besten schriftlich fest.
Wie überzeuge ich die Vermieterin?
Argumentieren Sie mit dem Wertgewinn: Eine bodengleiche Dusche ist modern und gefragt. Legen Sie ein konkretes Angebot eines Fachbetriebs vor und bieten Sie an, die Kosten über Förderung und Eigenanteil selbst zu tragen. Der vermittelte Fachbetrieb unterstützt Sie dabei.
Wer haftet für Schäden beim Umbau?
Der ausführende Fachbetrieb ist für die fachgerechte Ausführung verantwortlich und entsprechend versichert. Lassen Sie sich das im Angebot bestätigen. Über Badumbauheld werden nur geprüfte Betriebe vermittelt.
Auch zur Miete sicher baden und duschen
Stellen Sie Ihre kostenlose Anfrage. Wir vermitteln einen geprüften Fachbetrieb, der Sie auch bei der Abstimmung mit der Vermieterin unterstützt.