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Badumbau-Förderung in Hessen: Zuschüsse und Wege im Überblick

Ob Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt oder eine kleinere Gemeinde: Wer in Hessen sein Bad barrierefrei umbaut, kann mehrere Fördertöpfe nutzen. Der größte kommt von der Pflegekasse. Hier ist der Überblick, was es gibt und wie Sie es kombinieren.

Der wichtigste Baustein: 4.180 Euro von der Pflegekasse

Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Person, bereits ab Pflegegrad 1. Der Zuschuss ist bundesweit geregelt und gilt in Hessen genauso wie überall: für den Tausch von Wanne zu Dusche, eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder rutschhemmende Böden. Leben zwei anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, sind bis zu 8.360 Euro möglich. Wie der Antrag läuft, erklären wir Schritt für Schritt auf der Seite Pflegekassen-Zuschuss.

KfW: Kredit fürs altersgerechte Umbauen

Die KfW unterstützt altersgerechtes Umbauen mit einem zinsgünstigen Kredit. Er eignet sich vor allem für größere Vorhaben wie eine komplette Badsanierung. Den früheren Investitionszuschuss der KfW gibt es nur, wenn der Bund dafür Mittel bereitstellt, zuletzt waren diese Töpfe häufig ausgeschöpft. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf den KfW-Zuschuss, sondern planen Sie mit der Pflegekasse als sicherem Baustein.

Steuer: zwei Wege, die oft vergessen werden

  • Handwerkerleistungen: 20 Prozent der Lohnkosten mindern direkt die Steuer, bis zu 1.200 Euro pro Jahr.
  • Außergewöhnliche Belastung: Ist der Umbau medizinisch notwendig, etwa nach Attest, kann ein größerer Teil absetzbar sein.
  • Wichtig: Derselbe Kostenanteil darf nicht doppelt gefördert werden. Belege sortieren und im Zweifel den Steuerberater fragen.

Beratung vor Ort in Hessen

Hessen hat Pflegestützpunkte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, im Rhein-Main-Gebiet unter anderem in Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt. Sie beraten kostenlos zu Pflegegrad und Förderung. Welche Anlaufstelle für Sie zuständig ist und wie Sie den Termin vorbereiten, lesen Sie im Artikel Pflegestützpunkte im Rhein-Main-Gebiet. Manche Städte und Kreise haben zusätzlich eigene Beratungs- oder Förderangebote, fragen Sie dort direkt nach.

So gehen Sie praktisch vor

  • Pflegegrad prüfen oder beantragen, er ist der Schlüssel zum Zuschuss.
  • Kostenloses Festpreisangebot vom Fachbetrieb einholen, es dient zugleich als Kostenvoranschlag.
  • Antrag bei der Pflegekasse stellen und die Bewilligung abwarten.
  • Umbauen lassen, viele Duschtausche sind in 1 bis 2 Tagen fertig.
  • Rechnung aufheben für Steuer und Abrechnung.

Im Rhein-Main-Gebiet vermitteln wir Ihnen geprüfte Fachbetriebe, die die komplette Förder-Abwicklung übernehmen. Eine Übersicht aller bundesweiten Fördertöpfe finden Sie im Artikel Förderung für den Badumbau.

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Bis zu 4.180 EuroZuschuss der Pflegekasse
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Häufige Fragen

Förderung in Hessen: gut zu wissen

Wie viel Zuschuss gibt es in Hessen für den Badumbau?

Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse und gilt bundesweit, also auch in Hessen: bis zu 4.180 Euro pro Person ab Pflegegrad 1. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, addiert sich der Betrag.

Gibt es ein eigenes Landesprogramm in Hessen für den privaten Badumbau?

Ein pauschales Landes-Zuschussprogramm für jedes private Bad gibt es nicht. Es lohnt sich aber, bei der eigenen Stadt oder dem Landkreis nachzufragen, ob kommunale Programme oder Beratungsangebote bestehen. Die Pflegestützpunkte kennen die Lage vor Ort.

Was fördert die KfW beim altersgerechten Umbauen?

Die KfW bietet für altersgerechtes Umbauen einen zinsgünstigen Kredit an (Programm Altersgerecht Umbauen). Der frühere Investitionszuschuss steht nur zur Verfügung, wenn der Bund Mittel bereitstellt; die Töpfe waren zuletzt häufig ausgeschöpft. Der Kredit ist davon unabhängig.

Kann ich den Badumbau von der Steuer absetzen?

Ja, in zwei Varianten: Handwerkerleistungen bringen 20 Prozent der Lohnkosten als Steuerermäßigung, bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Ist der Umbau medizinisch notwendig, kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastung in Frage. Details klärt der Steuerberater.

Kann ich Pflegekassen-Zuschuss und andere Förderungen kombinieren?

Ja, für unterschiedliche Kostenanteile. Üblich ist: Zuschuss der Pflegekasse für die barrierefreien Maßnahmen, dazu Steuervorteile auf verbleibende Lohnkosten. Doppelt gefördert werden darf derselbe Euro allerdings nicht.

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